Förderungen Wärmepumpe: Neue Heizung steuerlich absetzen oder KfW-Förderung – Was lohnt sich 2026?

Förderungen Wärmepumpe: Neue Heizung steuerlich absetzen oder KfW-Förderung – Was lohnt sich 2026?

Förderungen Wärmepumpe: Neue Heizung steuerlich absetzen oder KfW-Förderung – Was lohnt sich 2026?

Förderungen Wärmepumpe können die Kosten für eine neue Heizung deutlich reduzieren. Doch 2026 stehen Hausbesitzer vor einer wichtigen Frage: Ist die KfW-Förderung die bessere Lösung oder lohnt es sich, die neue Heizung stattdessen steuerlich abzusetzen?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Höhe der Investition, die persönlichen Voraussetzungen, das zu versteuernde Einkommen und die Frage, wie hoch die förderfähigen Kosten tatsächlich sind.

Besonders interessant: Die KfW-Heizungsförderung wurde im Juli 2026 angepasst. Für private Eigentümer sind aktuell grundsätzlich 30 % Grundförderung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen weitere Boni hinzu. Gleichzeitig bietet § 35c EStG weiterhin eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 20 % der förderfähigen Kosten, verteilt über drei Jahre.

Doch welche Variante bringt im konkreten Fall mehr?

Inhaltsverzeichnis

  1. Förderungen Wärmepumpe: Was gilt 2026?
  2. KfW-Förderung: So viel ist aktuell möglich
  3. Neue Heizung steuerlich absetzen: So funktioniert § 35c
  4. Rechenbeispiel: KfW oder Steuer?
  5. Wann kann die steuerliche Förderung interessant sein?
  6. Der wichtigste Punkt: Beides für dieselbe Heizung geht nicht
  7. Fazit: Vor dem Heizungswechsel richtig rechnen

1. Förderungen Wärmepumpe: Was gilt 2026?

1. Förderungen Wärmepumpe: Was gilt 2026?

Wer 2026 eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte sich nicht auf ältere Angaben aus dem Internet verlassen. Die Förderbedingungen haben sich im Laufe des Jahres geändert.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt bei der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Der frühere Effizienzbonus wurde dagegen abgeschafft. Auch der Emissionsminderungszuschlag entfällt seit dieser Anpassung.

Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit förderfähige Kosten bis maximal 28.000 Euro. Auf diesen Betrag können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – die entsprechenden Fördersätze angewendet werden.

Damit wird schnell deutlich:

Eine Wärmepumpe für beispielsweise 35.000 oder 40.000 Euro wird nicht automatisch auf den gesamten Rechnungsbetrag mit dem KfW-Fördersatz bezuschusst. Für ein Einfamilienhaus ist die förderfähige Kostenbasis derzeit grundsätzlich auf 28.000 Euro begrenzt.

Genau deshalb lohnt sich eine genaue Rechnung.

2. KfW-Förderung: So viel ist aktuell möglich

2. KfW-Förderung: So viel ist aktuell möglich

Die KfW unterscheidet 2026 zwischen einer Grundförderung und möglichen zusätzlichen Boni.

30 % Grundförderung

Die Basisförderung beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht das:

28.000 € × 30 % = 8.400 € Zuschuss

Das ist die Ausgangsbasis.

Zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Für selbstnutzende Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % hinzukommen.

Voraussetzung ist unter anderem der Austausch bestimmter alter Heizungen. Dazu gehören beispielsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung sowie bestimmte weitere Heizungsarten. Der Bonus gilt für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung.

Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten wären 16 %:

28.000 € × 16 % = 4.480 €

Zusammen mit der Grundförderung ergibt das:

8.400 € + 4.480 € = 12.880 €

Das entspricht 46 % der maximal berücksichtigten 28.000 Euro.

Zusätzlich kann ein Einkommensbonus möglich sein

Für selbstnutzende Eigentümer gibt es außerdem einen Einkommensbonus.

Aktuell gelten grundsätzlich folgende Stufen:

  • bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 %
  • bis 40.000 Euro: 30 %
  • bis 50.000 Euro: 10 %

Bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die relevante Einkommensgrenze durch einen Familienzuschlag von 10.000 Euro. Gleichzeitig gelten Obergrenzen für den gesamten Fördersatz: grundsätzlich maximal 70 %, beziehungsweise bis zu 80 % für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Einkommen.

Damit kann die KfW-Förderung – je nach persönlicher Situation – deutlich über der reinen Grundförderung liegen.

3. Förderungen Wärmepumpe oder neue Heizung steuerlich absetzen: So funktioniert § 35c

3. Förderungen Wärmepumpe oder neue Heizung steuerlich absetzen: So funktioniert § 35c

Die Alternative zur KfW-Förderung ist die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz.

Hier handelt es sich nicht um einen klassischen Zuschuss, der nach dem Einbau auf das Bankkonto überwiesen wird.

Stattdessen reduziert die Förderung direkt die Einkommensteuer.

Bei energetischen Maßnahmen können insgesamt 20 % der förderfähigen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung wird auf drei Jahre verteilt:

  • 7 % im Jahr des Abschlusses,
  • 7 % im folgenden Jahr,
  • 6 % im dritten Jahr.

Die maximale Steuerermäßigung beträgt insgesamt 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Dafür können grundsätzlich Kosten bis zu 200.000 Euro berücksichtigt werden.

Eine neue Heizungsanlage gehört grundsätzlich zu den begünstigten energetischen Maßnahmen.

Allerdings gelten Voraussetzungen.

Das Gebäude muss beispielsweise älter als zehn Jahre sein und im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Außerdem muss die Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt und entsprechend nachgewiesen werden.

Wichtig ist außerdem: „steuerlich absetzen“ bedeutet hier nicht, dass 20 % der Rechnung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Steuerermäßigung reduziert vielmehr direkt die tarifliche Einkommensteuer.

4. Rechenbeispiel: KfW oder Steuer?

4. Rechenbeispiel: KfW oder Steuer?

Jetzt wird es interessant.

Nehmen wir eine Wärmepumpe mit Gesamtkosten von:

40.000 Euro

Variante 1: KfW-Förderung

Für das Einfamilienhaus können aktuell maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Nehmen wir an, die Voraussetzungen für Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind erfüllt.

Grundförderung:

28.000 € × 30 % = 8.400 €

Klimageschwindigkeitsbonus:

28.000 € × 16 % = 4.480 €

Gesamt:

12.880 € Zuschuss

Die rechnerisch verbleibenden Kosten wären:

40.000 € – 12.880 € = 27.120 €

Variante 2: Steuerliche Förderung

Wenn die gesamten 40.000 Euro die Voraussetzungen für § 35c erfüllen, könnten davon grundsätzlich 20 % steuerlich berücksichtigt werden:

40.000 € × 20 % = 8.000 €

Diese 8.000 Euro verteilen sich auf drei Jahre:

2.800 € + 2.800 € + 2.400 €

In diesem vereinfachten Beispiel wäre die KfW-Förderung also höher.

BeispielKfWSteuer nach § 35c
Gesamtkosten40.000 €40.000 €
Berücksichtigte Kostenmax. 28.000 €40.000 €*
Grundförderung8.400 €–
Klimageschwindigkeitsbonus4.480 €–
Steuerermäßigung–8.000 €*
Ergebnis im Beispiel12.880 €8.000 €

* Vorausgesetzt, die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt und es besteht ausreichend Einkommensteuer, gegen die die Steuerermäßigung verrechnet werden kann.

Das Beispiel zeigt sehr deutlich: Die größere Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass die Steuerförderung besser ist.

5. Förderungen Wärmepumpe: Wann kann die steuerliche Förderung interessant sein?

5. Förderungen Wärmepumpe: Wann kann die steuerliche Förderung interessant sein?

Die steuerliche Variante kann trotzdem eine wichtige Alternative sein.

Denn bei der KfW ist die förderfähige Kostenbasis für ein Einfamilienhaus bei der Heizungsförderung derzeit auf 28.000 Euro begrenzt. Bei § 35c können dagegen grundsätzlich deutlich höhere Aufwendungen berücksichtigt werden – bis zu 200.000 Euro Kosten beziehungsweise maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Angenommen, eine umfassende energetische Maßnahme verursacht Kosten von:

100.000 Euro

Wenn die gesamten Kosten die Voraussetzungen für § 35c erfüllen, wären theoretisch:

100.000 € × 20 % = 20.000 € Steuerermäßigung

möglich.

Bei einer reinen Heizungsmaßnahme kann die KfW-Förderung dagegen durch die begrenzte förderfähige Kostenbasis deutlich niedriger ausfallen.

Aber auch hier gilt: Die steuerliche Förderung ist nur dann vollständig nutzbar, wenn in den betreffenden Jahren ausreichend Einkommensteuer anfällt. Ein nicht ausgeschöpfter Steuerermäßigungsbetrag kann nicht einfach beliebig in andere Jahre verschoben werden.

Deshalb sollte vor der Entscheidung nicht nur die Rechnung des Heizungsbauers betrachtet werden.

Auch die persönliche steuerliche Situation spielt eine Rolle.

6. Der wichtigste Punkt: Beides für dieselbe Heizung geht nicht

6. Der wichtigste Punkt: Beides für dieselbe Heizung geht nicht

Hier passieren besonders häufig Missverständnisse.

Viele Hausbesitzer fragen sich:

„Kann ich erst die KfW-Förderung bekommen und den Rest anschließend noch steuerlich absetzen?“

Für dieselbe energetische Maßnahme funktioniert das grundsätzlich nicht.

Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausgeschlossen ist, wenn für dieselbe energetische Maßnahme bereits eine öffentliche Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens oder steuerfreien Zuschusses in Anspruch genommen wird. Das gilt auch dann, wenn nicht sämtliche Kosten der Maßnahme durch die öffentliche Förderung abgedeckt wurden.

Das bedeutet vereinfacht:

KfW-Zuschuss für die neue Heizung + dieselben Kosten zusätzlich nach § 35c steuerlich geltend machen = nicht zulässig.

Die Entscheidung sollte deshalb getroffen werden, bevor die Förderstrategie festgelegt wird.

Und noch wichtiger:

Bei der KfW muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden. Für die Heizungsförderung gilt grundsätzlich, dass vor Antragstellung kein förderschädlicher Vorhabenbeginn erfolgen darf. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten; mit den Arbeiten vor Ort darf erst nach der Antragstellung beziehungsweise entsprechend den KfW-Vorgaben begonnen werden.

Einfach zuerst unterschreiben und danach über die Förderung nachdenken kann deshalb teuer werden.

7. Förderungen Wärmepumpe – Fazit: Vor dem Heizungswechsel richtig rechnen

7. Förderungen Wärmepumpe - Fazit: Vor dem Heizungswechsel richtig rechnen

Förderungen Wärmepumpe können 2026 einen erheblichen Unterschied bei den tatsächlichen Investitionskosten machen.

Die KfW bietet für private Eigentümer aktuell eine Grundförderung von 30 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Für ein Einfamilienhaus werden derzeit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.

Die steuerliche Förderung nach § 35c funktioniert anders: Insgesamt können 20 % der begünstigten Kosten über drei Jahre als Steuerermäßigung berücksichtigt werden – unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen und bis zu einem maximalen Steuerbonus von 40.000 Euro je Objekt.

Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, lässt sich deshalb nicht mit einem einzigen Satz beantworten.

Bei einem klassischen Heizungstausch kann die KfW-Förderung durch Grundförderung und mögliche Boni sehr attraktiv sein. Bei größeren energetischen Maßnahmen kann die steuerliche Förderung aufgrund der höheren Kostenbasis interessant werden.

Der entscheidende Schritt ist daher:

Nicht erst die Heizung kaufen und danach nach Förderungen suchen – sondern zuerst rechnen, welche Förderstrategie zu Ihrem Projekt passt.

Wärme mit Konzept unterstützt Hausbesitzer bei der Planung einer modernen Wärmepumpenlösung und der Vorbereitung des Förderprozesses. So können technische Planung und Fördermöglichkeiten von Anfang an gemeinsam betrachtet sein.

Noch ein wichtiger Hinweis

Förderbedingungen können sich ändern. Die hier genannten Werte beziehen sich auf den Stand September 2026. Vor einer konkreten Investitionsentscheidung sollten die aktuell gültigen KfW-Bedingungen und die persönliche steuerliche Situation geprüft sein.

Quellen:

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